Der Schloss- und Dombau Bischof Thilos von Trotha prägt bis heute weithin unsere Sicht vom vorreformatorischen Merseburg. Hier hatte sich ein Bischof ein Denkmal gesetzt, der immer wieder versuchte, mit den benachbarten Landesherren zu konkurrieren und dabei sein Territorium ausbauen und stärken konnte. Dabei wusste er das Domkapitel an seiner Seite, dass diese Programmatik, die auch in einer wachsenden Verehrung des heiligen Kaisers Heinrichs II. und seiner Gemahlin Kunigunde zum Ausdruck kam, unterstützte. Das Kapitelhaus als Verwaltungssitz des Domkapitels wurde prachtvoll ausgemalt mit den Wappen des Domkapitels sowie der Adligen des Hochstifts.
Die beginnende Reformation brachte jedoch enorme Veränderungen mit sich, auch für das Selbstverständnis des Merseburger Doms und des Domkapitels.
Merseburger Bischofschronik, 1136–1514
Ein eindrückliches Dokument der Selbstvergewisserung stellt die Merseburger Bischofschronik dar. In der damals entstandenen Handschrift hielt das Domkapitel seine Sicht auf die Geschichte des Bistums Merseburg fest, indem es besonders das Recht zur Bischofswahl betonte und den Bischöfen eine erfolgreiche Wirtschaftsführung nahelegte. Die Chronik, die in mehreren Abschnitten und Redaktionen von 1136 bis 1514 entstand, stellt ein einmaliges Zeugnis der Bewertung der ersten Jahrhunderte des Merseburger Doms bis zur Reformation dar. Domstiftsarchivar Markus Cottin stellt sie uns vor.
Dank der Bischofschronik kennen wir auch das genaue Datum der Weihe. So steht dort (übersetzt aus dem Lateinischen): „Zu dieser Zeit ist die Kirche im Beisein und auf Befehl Kaiser Heinrichs II. von Bischof [Brun] und weiteren Mitbischöfen im Jahre der Fleischwerdung des Herrn 1021 an den Kalenden des Oktober [1. Oktober] ehrenvoll geweiht worden.“ Die Chronik enthält außerdem einen Heiligenkalender, in dem natürlich auch das heilige Kaiserpaar Heinrich und Kunigunde sowie die Schutzpatrone des Doms, Johannes der Täufer und Laurentius, verzeichnet sind.
Beleg Weihedatum Heiligenkalender mit dem Eintrag Heinrichs
Anwesenheitstafel des Merseburger Domkapitels, Mitte des 16. Jahrhunderts
Ein beeindruckendes Zeugnis des reformatorischen Umbruchs im Merseburger Domkapitel ist die Anwesenheitstafel des Merseburger Domkapitels. Für die Protokollierung der Domkapitelssitzungen, die einmal wöchentlich und, für alle Domherren verpflichtend, zwei Mal im Jahr als Generalkapitel stattfanden, war die Kontrolle der Anwesenheit von enormer Bedeutung. Die als Jahr1000Schatz ausgestellte Tafel zeigt eindrücklich, wie stark die Reformation die Zusammensetzung des Domkapitels durcheinanderbrachte. Markus Cottin erklärt uns, was wir von dem Objekt ablesen können.
Das Domkapitel im Umbruch der Reformation
Mit dem Fortgang der Reformation und der immer schwächer werdenden Rolle der Merseburger Bischöfe, die sich auf Visitationsreisen im Bistum teilweise verspotten lassen mussten, erstarkten die Domkapitel. Nach dem Tode Bischof Sigismunds von Lindenau, das Domkapitel war bereits gemischtkonfessionell besetzt, einigte man sich mit dem Schutzherrn, Herzog Moritz von Sachsen, auf das „Merseburger Modell“. Dieses sah mit Georg von Anhalt einen evangelischen Bischof vor, neben den mit Herzog August von Sachsen ein weltlicher Administrator trat. Das Domkapitel bewilligte dies nach massivem Druck durch Herzog Moritz. Durch die Niederlage der evangelischen Seite im Schmalkaldischen Krieg war dies jedoch obsolet geworden. Kaiser Karl V. bestimmte Michael Helding als katholischen Merseburger Bischof. Ihm traten die evangelischen Stände des Hochstifts selbstbewusst gegenüber. Bei seiner Regierung konnte sich der landfremde Bischof auf die katholischen Domherren im Domkapitel stützen, vermochte jedoch nicht, die evangelische Bewegung entscheidend zurückzudrängen. Dennoch, das Domkapitel blieb mit Rücksicht auf die Reichsverfassung gemischtkonfessionell bzw. offen für katholische Domherren. Der Einfluss der Wettiner hatte nämlich dafür gesorgt, dass im letzten Drittel des 16. Jahrhundert nur noch evangelische Domherren aufgenommen wurden. Im Selbstverständnis des Domkapitels bedeutete das 16. Jahrhundert einen großen Bruch – der Dom war keine Bischofskirche mehr, das Wahlrecht des Domkapitels war eingeschränkt und die wirtschaftliche Selbstverwaltung zumindest in Gefahr. Die zahlreichen Widersprüche der Reformationszeit sollten erst in den folgenden beiden Jahrhunderten aufgelöst werden.
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